Fehlzeitenregelung
Fehlzeiten müssen am ersten Fehltag bis spätestens 08:00 Uhr über unsere Website (siehe Krankmeldung) gemeldet werden.
Alle Fehlzeiten müssen schriftlich entschuldigt werden (auch einzelne Stunden).
Hierzu muss der Fehlzeitennachweis (siehe oben) vollständig ausgefüllt und bei den Gewerblichen Schulen Waldshut abgegeben werden, gegebenenfalls auch per Post.
Dabei ist folgendes zu beachten:
In folgenden Fällen sind Sie zusätzlich zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet:
Für besonders begründete Ausnahmefälle (z.B. religiöse Feiertage, Führerscheinprüfung, familiäre Anlässe...) kann eine Beurlaubung beantragt werden.
Bevor ein Antrag auf Beurlaubung beim Klassenlehrer gestellt wird, muss mit den jeweiligen Fachlehrern das Vorgehen für alle in den betreffenden Zeitraum fallenden Leistungsbewertungen (insbesondere Klassenarbeiten) abgesprochen werden.
Der Antrag auf eine Beurlaubung muss so früh wie möglich beim Klassenlehrer abgegeben werden. Das benötigte Formular finden Sie oben.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bzw. der Ausbilderin/des Ausbilders benötigt.
Für das zeitnahe Aufarbeiten des versäumten Unterrichtsstoffs sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.
Für unentschuldigtes Fehlen tragen die Schülerinnen und Schüler die Konsequenzen.
Diese können Anrufe bei den Erziehungsberechtigten und/oder dem ausbildenden Betrieb, Vereinbarungen zur Veränderung des Verhaltens, pädagogische Erziehungsmaßnahmen durch den Fach- bzw. Klassenlehrer oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz sein.
Wurde eine Leistungsbewertung entschuldigt versäumt, so kann der Fachlehrer eine nachträgliche Leistungsbewertung durchführen. Wann und in welcher Form diese stattfinden soll, muss eigenständig bei dem betreffenden Fachlehrer spätestens im ersten gemeinsamen Unterricht erfragt werden. Andernfalls kann die Leistungsüberprüfung jederzeit und ohne Ankündigung stattfinden.
Ist eine angekündigte Leistungsbewertung wegen einer Beurlaubung versäumt worden, ohne den betreffenden Fachlehrer vorher informiert zu haben, so kann der Fachlehrer jederzeit und ohne Ankündigung eine Leistungsbewertung durchführen.
Eine unentschuldigt versäumte Leistungsbewertung wird mit der Note ungenügend gewertet (Notenbildungsverordnung § 8 (5)).
Um auf den Vertretungsplan der Schule zugreifen zu können, benötigt man den Benutzername, dieser generiert sich aus acht Buchstaben des Nachnamens und drei Buchstaben des Vornamens. Das erstmalige Passwort ist das achtstellige Geburtsdatum.
Der Name Maximilian Mustermann, geboren am 01.01.2002 hat den Benutzer-namen MustermaMax und das Passwort 01012002.
Zugreifen kann man über diesen Link.
Eine weitere Möglichkeit ist die UntisMobile App. Diese ist erhältlich über Google Play oder über iTunes.
Gewerbliche Schulen Waldshut
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79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland
Tel. +49 7751 884 400
Fax +49 7751 884 488
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N: 47°37'35.3" E: 8°12'58.4"
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Montag bis Freitag:
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Samstag und Sonntag geschlossen
Ausbildungsvorbereitung (ehemals VAB und BEJ)
Kooperationsklassen mit Förderschulen
Berufsschule (Elektro-, Metall-, Fahrzeugtechnik, Gesundheit)
Einjährige Berufsfachschulen (Elektronik, Metall- und Fahrzeugtechnik)
Zweijährige Berufsfachschulen (Elektro- und Metalltechnik)
Technisches Berufskolleg (Technisches Berufskolleg I und II)
Technisches Gymnasium (Informationstechnik, Mechatronik und Technik und Management)
Fachschule für Technik (Mechatronik)
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