Schul- und Hausordnung
An den Gewerblichen Schulen Waldshut lernen und arbeiten viele Menschen gemeinsam. Wir alle wollen unserer Tätigkeit mit gegenseitiger Wertschätzung nachgehen.
Unser Anspruch ist es, hilfsbereit miteinander umzugehen und eigenverantwortlich zu handeln.
Für den alltäglichen Umgang miteinander geben wir uns mit dieser Schul- und Hausordnung folgende Regeln:
Das Rauchen - dies beinhaltet auch den Gebrauch von E-Zigaretten, E-Shishas und ähnlichen Gerätschaften - ist nur Volljährigen auf gekennzeichneten Freiflächen erlaubt.
Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist durch das Landesnichtraucherschutzgesetz geregelt.
Diese Regelungen haben das Ziel, besonders Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen.
Deshalb ist das Rauchen an Schulen sowie bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten.
Abweichend von diesem Grundsatz kann die Schule für volljährige SchülerInnen und für Lehrkräfte eine Raucherzone im Außenbereich des Schulgeländes zulassen. Diese muss allerdings von den zuständigen Schulgremien für jedes Schuljahr neu beschlossen werden.
Die Gewerblichen Schulen Waldshut bieten im Schuljahr 2024/25 einen Raucherbereich an.
Wo darf ich rauchen?
Nur innerhalb der Raucherzone (markierter Bereich am Rande des Pausenhofs Richtung Friedrichstraße und der Seitenbereich beim Haupteingang).
Wer darf dort rauchen?
Volljährige Schülerinnen und Schüler der Gewerblichen Schulen Waldshut
Wie erbringe ich den Altersnachweis?
Rauchende in den Raucherzonen müssen jederzeit ihre Volljährigkeit und Zugehörigkeit zur Schule nachweisen können und dafür ihren Schülerausweis bei sich tragen.
Welche Folgen hat es für mich, wenn ich gegen diese Regeln verstoße?
Beim ersten Verstoß: Nachsitzen, auch samstags
Bei wiederholten Verstößen: Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes BW oder Bußgeld
Der Konsum von rauchlosen Tabakerzeugnissen (z. B. Snus) ist auf dem gesamten Schulgebäude verboten. Ebenfalls verboten sind Erzeugnisse ohne Tabak, die oral konsumiert werden (z. B. tabakfreie Nikotinbeutel). Bei wiederholten Verstößen erfolgen Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes BW oder ein Bußgeld.
Der Konsum und Besitz von Substanzen gemäß BtMG und CanG auf dem Schulgelände sowie in Schulhofnähe (CanG Kapitel 2, §5(2)1, Mindestabstand 100m), ist streng verboten. Wer während der Schulzeit erkennbar unter dem Einfluss von Betäubungs- oder Rauschmitteln steht oder diese besitzt, wird sofort vom Unterricht ausgeschlossen. Bei wiederholten Verstößen erfolgen Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes BW.
1. Stunde: 07:55 - 08:40
2. Stunde: 08:40 - 09:25
Pause: 09:25 - 09:45
3. Stunde: 09:45 - 10:30
4. Stunde: 10:30 - 11:15
Pause: 11:15 - 11:25
5. Stunde: 11:25 - 12:10
6. Stunde: 12:10 - 12:55
7. Stunde: 12:55 - 13:40
8. Stunde: 13:40 - 14:25
9. Stunde: 14:25 - 15:10
Pause: 15:10 - 15:20
10. Stunde: 15:20 - 16:05
11. Stunde: 16:05 - 16:50
Für jede Klasse ist eine Mittagspause eingeplant. In der Regel ist dies die 7. Stunde.
Zusätzlich zu dieser Schul- und Hausordnung beachten wir die besonderen Regeln in den Werkstätten, Laboren, EDV-Räumen und Sporthallen, in der Mediathek und im Stillarbeitsraum.
Stand: 24.03.2025
Gewerbliche Schulen Waldshut
Friedrichstraße 22
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland
Tel. +49 7751 884 400
Fax +49 7751 884 488
info@gs-wt.de
N: 47°37'35.3" E: 8°12'58.4"
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Montag bis Freitag:
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen
Ausbildungsvorbereitung
Kooperationsklassen
Berufsschule (Elektro-, Metall-, Fahrzeugtechnik, Gesundheit)
Einjährige Berufsfachschulen (Elektronik, Metall- und Fahrzeugtechnik)
Zweijährige Berufsfachschulen (Elektro- und Metalltechnik)
Technisches Berufskolleg (Technisches Berufskolleg I und II)
Technisches Gymnasium (Informationstechnik, Mechatronik sowie Technik und Management)
Fachschule für Technik (Fachrichtung Automatisierungstechnik/Mechatronik)